Im Rahmen des Förderaufruf wird Folgendes gefördert:
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden (Nr. 3.2.1 der Förderrichtlinie)
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben (Nr. 3.2.2 der Förderrichtlinie)
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs (Nr. 3.2.3 der Förderrichtlinie)
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit rein elektrischen Antriebssystemen (Nr. 3.2.4 der Förderrichtlinie)
- die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen (Nr. 3.2.5 der Förderrichtlinie)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen (Nr. 3.2.6 der Förderrichtlinie)