Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (Flottenmodernisierungsprogramm)
Programminformationen
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
|---|---|
| Modalitäten | Einstufiges Antragsverfahren (direkte Antragstellung) |
| Fristen | Je nach Schwerpunkt und Untergliederung sind Antragstellungen entweder nur innerhalb konkreter Aufrufe mit definierten Fristen oder auch außerhalb konkreter Aufrufe mit jeweils unterschiedlichen Förderquoten möglich |
Hintergründe & Zielsetzung
Das Förderprogramm umfasst insgesamt drei Schwerpunkte:
Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Umrüstung auf emissionsfreie und emissionsarme Antriebe
Nachrüstung von Emissionsminderungsmaßnahmen
Teil 1 umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung, zur Verbesserung von Hydrodynamik und Propulsion, zur Optimierung der Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser (nur Güterschiffe) sowie Maßnahmen zur baulichen Anpassung von Schiffen zur Verlagerung von Verkehren.
Teil 2 bezieht sich auf emissionsfreie und emissionsarme Antriebe, jeweils sowohl für Neubauten als auch für Umbauten sowie für Güter- und für Fahrtgastschiffe, und auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der dritte Förderaufruf dieses Schwerpunktes (Teil 2) wurde am 6.2.2026 veröffentlicht. Die Mittelausstattung beträgt 20 Millionen Euro, davon sind 10 Millionen Euro für Maßnahmen der Güterschifffahrt und ebenfalls 10 Millionen Euro für Maßnahmen der Fahrgastschifffahrt vorgesehen. Frist zur Einreichung der Anträge: 06.02.2026 bis 26.03.2026.
Teil 3 behandelt Maßnahmen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen, z.B. die Reduzierung von Partikel- und Stickstoffemissionen.