Logo von BinSmart

Grüne Binnenschifffahrt

Programminformationen

Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Laufzeit 2026–2027
Modalitäten Einstufiges Antragsverfahren
Fristen Förderlinie 1 (Grüne Binnenschifffahrtskorridore): Antragseinreichung ab dem 17.8.2026. Frist: 19.10.2026, 15:00h. Förderlinie 2 (Verkehrsverlagerung): Antragseinreichung ab dem 01.09.2026. Frist: 19.10.2026, 15:00 Uhr

Programminfo

Hintergründe & Zielsetzung

Die Richtlinie umfasst die Förderlinie 1 „Grüne Binnenschifffahrtskorridore“ und die Förderlinie 2 „Verkehrsverlagerung“.

Mit der Förderlinie 1 werden Investitionen zum Aufbau sogenannter „grüner Binnenschifffahrtskorridore“ unterstützt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Aus- und Umrüstung von Binnenschiffen sowie der Aufbau der erforderlichen Lade-, Tank- und Hafeninfrastruktur.

Gefördert werden unter anderem:

Mit dem ersten Aufruf werden bis zu 70 Mio. € Fördermittel in der Förderlinie 1 bereitgestellt. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens mit Obergrenzen zwischen 80% und 95% der förderfähigen Investitionen.

Förderrichtlinie

Förderaufruf Förderlinie 1

Die Förderlinie 2 zielt auf die Verlagerung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen. Damit soll die Weiterentwicklung einer klimafreundlichen gewerblichen Binnenschifffahrt insbesondere in städtischen Räumen, innerhalb von Hafengebieten und über regionale Distanzen gefördert werden.

Ein Aufruf für die Förderlinie 2 folgt zu einem späteren Zeitpunkt.