Das Förderprogramm des BMWi versucht, über Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau Unternehmen dabei zu unterstützen, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln. Förderfähig sind u.a. Innovationsvorhaben für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten sowie Offshore-Strukturen; in Frage kommen See- oder Binnenschiffe mit eigenem Antrieb und einer Länge von mehr als 12 m. Anträge, die zur Emissionsminderung beitragen oder einen Beitrag zu Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Umweltbereich leisten, sollen vorrangig bedient werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Werften, wenn die zu fördernde Innovation ganz oder überwiegend in Deutschland ausgeführt wird. Die Förderung beträgt bei großen Unternehmen bis zu 15 % und bei KMU bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der zu gewährenden Innovationsförderung darf bei Produktinnovationen und der Entwicklung innovativer Verfahren 15 Mio. Euro bzw. bei der Anwendung innovativer Verfahren 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen nicht überschreiten.