Am Dienstag, den 28. November 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den nunmehr sechsten Förderaufruf bekanntgegeben. Dieser ist in zwei Förderrichtlinien aufgeteilt.
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße
Die Förderung umfasst i. W. folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Neubauten und Bestandsschiffen zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Minderung der Emissionen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik und propulsionsverbessernde Maßnahmen, insbesondere Energieeffizienzmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Anpassung bestehender Güterschiffe an Niedrigwassersituationen,
- Maßnahmen an bestehenden Güterschiffen, die eine nachhaltige Erschließung neuer Verkehre und eine dauerhafte Transportverlagerung auf das Binnenschiff ermöglichen.
Die Maßnahmen werden je nach Randbedingungen mit 60 bis 80 % gefördert.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Diese Förderrichtlinie ist auf die Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs ausgerichtet. Im Einzelnen können folgende Vorhaben gefördert werden:
- Die Ausrüstung von Neubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen, z.B. rein elektrische Antriebssysteme, Brennstoffzellenanlagen oder Kombinationen beider Systeme,
- die Ausrüstung von Neubauten und die Umrüstung an Bestandsschiffen für den Fahr-gastverkehr mit Hybrid- und Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten,
- die Ausrüstung von Neubauten und die Umrüstung an Bestandsschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern eine Einsparung des Energieverbrauchs um mindestens 7,5 % erreicht wird.
Die Maßnahmen werden im Rahmen von Förderaufrufen je nach Randbedingungen mit bis zu 70 % (emissionsmindernde Maßnahmen) bzw. bis zu 100 % (emissionsfreie Antriebe) gefördert.
Die Förderrichtlinien samt Antragsunterlagen und weitergehender Hinweise werden nach deren Inkrafttreten von der GDWS im Online-Portal „ELWIS“ im Bereich „Förderprogramme“ veröffentlicht