Der Förderaufruf richtet sich zum einen an Projekte, die Weiterentwicklungen erfolgreich durchgeführter Projekte aus der mFUND-Förderlinie 1 und aus dem mFUND-Sonderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen vom 7. April 2020 betreffen. Zum anderen legt der Aufruf den Schwerpunkt themenunabhängig auf die Förderung von Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten und zu den thematischen Schwerpunkten des BMVI.
Die Einreichfristen für Projektskizzen für die beiden Schwerpunkte sind der 15.01.2022 und der 15.02.2022.