Gemäß der „Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ vom 2. November 2023 ist der erste Förderaufruf veröffentlicht worden. Der Aufruf umfasst bis zu 30 Mio. Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, die jeweils zur Hälfte für die Güter- und Fahrgastschifffahrt bereitgestellt werden.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen: Förderung mit bis zu 100 % (Binnenschiffsneubauten) bzw. mit bis zu 80 % (Bestandsschiffe),
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren („sauberes Fahrgastschiff“): Förderung mit bis zu 70 %,
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen („sauberes Güterschiff“): Förderung mit bis zu 70 % sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen: Förderung mit bis zu 80 %.
Für jedes nach- bzw. auszurüstende Binnenschiff ist ein Antrag zu stellen. Dies gilt auch, wenn mehrere Binnenschiffe eines Unternehmens nachgerüstet werden sollen. Pro Unternehmen und Förderaufruf ist eine maximale Gesamtzuwendungssumme in Höhe von 2 Millionen Euro zulässig. Für den Fall, dass die Fördermittel für die jeweilige Branche (Güter- bzw. Fahrgastschifffahrt) nicht ausgeschöpft werden, kann die Gesamtzuwendungssumme auf max. 4 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für Schiffsneubauten; hier ist die Zuwendung pro Maßnahme jedoch auf den generell geltenden Höchstbetrag von 4,5 Millionen Euro begrenzt.
Anträge können in diesem Förderaufruf vom 20. März 2024 bis zum 30. April 2024 gestellt werden. Sie sind in Papierform, rechtsverbindlich unterschreiben, fristgerecht und vollständig vorzulegen. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet bzw. bewilligt bis die Fördermittel erschöpft sind.