Die für die verordnungsrechtliche Tätigkeit der Rheinschifffahrt hauptverantwortliche Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat eine Zukunftsvision entwickelt und veröffentlicht, um die Richtung der Arbeiten der nächsten Jahre im Bereich der automatisierten Navigation aufzuzeigen. Als Instrument zur Steuerung und Koordination greift sie die Forderung der Mannheimer Erklärung auf, die „Fortentwicklung der Automatisierung“ zu unterstützen.
Im Hinblick auf die Nutzung von innovativen Technologien und Technologiedemonstratoren in der Binnenschifffahrt ist insbesondere die Aussage interessant, dass in einem ersten Schritt ein Rahmen geschaffen werden soll zur Genehmigung von Pilotprojekten, „die vorübergehende Abweichungen von den Verordnungen der ZKR erfordern“.
Anträge zur Genehmigung solcher Pilotprojekte werden vom wieder eingesetzten Kleinen Schifffahrtsausschuss (RN) bearbeitet.